DSGVO beim Immobilienverkauf

„So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“ So lautet der Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was heißt das eigentlich für den Verkauf von Immobilien? Wird eine Immobilie verkauft, werden auch Daten ausgetauscht – von Kontaktdaten bis zur Bonitätsprüfung. Qualitätsmakler wissen, welche Daten erhoben werden dürfen und wie sie zu schützen sind.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

DSGVO beim Immobilienverkauf 1

 

Die DSGVO besagt im Prinzip, dass jeder selbst über seine Daten bestimmen darf. Niemand darf die Daten eines anderen ohne dessen Zustimmung sammeln. Möchte ein Immobilieninteressent, dass seine Daten gelöscht werden, dann müssen sie gelöscht werden. Außerdem hat jeder Anspruch darauf, regelmäßig Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • die Dauer der Datenspeicherung
  • die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

Einwilligung zur Datenerhebung

Qualitätsmakler bitten frühzeitig um eine datenschutzrechtliche Einwilligung, zum Beispiel wenn Interessenten ein Exposé anfragen. Denn dazu benötigen Makler die E-Mail-Adresse des Interessenten. Für die Erstellung des Kaufvertrages sind ebenfalls Daten geschäftsrelevant: Kontaktdaten, Adresse und Bankverbindung kann ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt werden. Zusätzlich verpflichtet auch das Geldwäschegesetz Makler zur Verarbeitung der Daten von Immobiliensuchenden.

Sicherung der Daten

Personenbezogene Daten sind vertrauensvoll zu behandeln. Die Unterlagen dürfen nicht offen herumliegen, und Daten auf dem PC müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Ebenso dürfen die Daten auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Löschpflicht

Daten von Interessenten, welche die Immobilie nicht kaufen, sind umgehend zu löschen. Egal, ob sich der Interessent gegen den Kauf entscheidet oder der Verkäufer gegen den Interessenten. Ebenso hat der Käufer Anspruch auf die Löschung seiner Daten, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben. Bei Daten zum Kaufvertrag, die zum Beispiel für die Besteuerung wichtig sind, ist der Makler jedoch verpflichtet, diese für einen begrenzten Zeitraum aufzubewahren.

Qualitätsmakler kümmern sich mit großer Sorgfalt um die Sicherung der Kundendaten. Sie wissen, worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist. Sie lassen sich regelmäßig von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Datenschutz-Stockfoto/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wo inseriere ich meine Immobilie?

Wer den Verkauf seiner Immobilie plant, der muss sie inserieren. Aber wo? Hier kommt es unter anderem auf die Zielgruppe für das Verkaufsobjekt an. Die Auswahl des richtigen Kanals ist daher unerlässlich. Schließlich kann die richtige Entscheidung zum Verkaufserfolg beitragen. Viele Immobilien werden online eingestellt. Das Inserieren in den sozialen Medien findet dabei immer größeren…

Weiterlesen

Immobilienaufteilung in der Scheidung

Die eigene Immobilie stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert, wenn es um die Altersvorsorge geht. Entsprechend emotional geht es bei der Scheidung zur Sache, wenn es um den […]

Weiterlesen

Viele Köche verderben den Brei – Viele Makler auch: Warum Sie lieber einen Alleinauftrag vergeben sollten

Immobilienmakler arbeiten provisionsgebunden. Das heißt: Sie kriegen ihr Geld dann, wenn Sie eine Immobilie verkauft haben. Viele Verkäufer glauben deshalb, es sei die beste Strategie, einfach mehrere Makler auf den Verkauf anzusetzen. Wer am schnellsten […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Spezialist für Haus- und Grundstücksfragen

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Silke Pawolka

Assistentin im Einkauf

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Sofia Chalagianni

Assistentin im Marketing

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Martin Mattheis

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Enes Can Say

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de