Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament

Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament 1

 

Nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das Erbe in einer Patchworkfamilie ungleich verteilen. Wie schnell es da ungerecht werden kann, veranschaulicht das folgende Beispiel. Nehmen wir an, eine Frau und ein Mann sind zum zweiten Mal verheiratet, beide haben zwei Kinder mitgebracht. Die Frau hat ein Vermögen von 100.000 Euro, der Mann bringt 200.000 Euro mit in die Ehe.

Die gesetzliche Erbfolge ist bei Patchworkfamilien nicht immer gerecht

Stirbt der Mann vor seiner Ehefrau, erbt die Frau 50 Prozent seines Vermögens, das entspricht 100.000 Euro. Die anderen 50 Prozent erben seine leiblichen Kinder, also jeder 50.000 Euro. Wohingegen die Kinder seiner Frau nichts erhalten, denn sind diese nicht adoptiert, steht ihnen kein Pflicht- oder Erbteil zu. Wenn die Frau stirbt, geht das Gesamtvermögen von nun 200.000 Euro an ihre Kinder. Die Kinder des Mannes gehen leer aus.

Stirbt die Frau zuerst, bekommen ihre Kinder je 25.000 Euro, ihr Ehemann 50.000 Euro. Wenn der Mann dann stirbt, gibt es für seine zwei Kinder je 125.000 Euro. Die Reihenfolge des Versterbens und die gesetzliche Erbfolge machen es hier also kompliziert und ungerecht. Gibt es auch noch gemeinsame Kinder, wird es noch schwieriger.

Regeln Sie Ihr Erbe mit einem Testament

Um all diesen Eventualitäten und Schwierigkeiten zu entgehen, raten Experten dazu, das Erbe mit einem Testament zu organisieren. Dabei ist die Option, dass die Eltern erst als Alleinerben eingetragen werden und dass alle Kinder nach dem Tod von beiden zu gleichen Teilen erben, zu empfehlen. Denken sollte man dabei an den Pflichtteil, der von den Kindern des verstorbenen Elternteils geltend gemacht werden kann. Lassen Sie sich zu all diesen Themen von einem Rechtsexperten beraten.

Wenn es um ein Immobilienerbe geht

Geht es bei einem Erbe in einer Patchworkfamilie um eine Immobilie, ist ein Testament umso wichtiger. Kommt es zum Ableben eines Ehepartners, bilden seine Kinder und der verbliebene Partner eine Erbengemeinschaft und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Allen Entscheidungen, die bezüglich der Immobilie gefällt werden müssen, müssen die Stiefkinder zustimmen. Der geschiedene Partner des Verstorbenen würde als gesetzlicher Vertreter auch noch mitreden, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

 

Sie leben mit Ihrer Patchworkfamilie oder Familie in einer Immobilie und fragen sich, was mit Ihrem Erbe geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © billiondigital/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Umzug per Mausklick

Umziehen stresst. Zumindest war das in Vergangenheit so. Doch immer öfter sorgen digitale Helfer dafür, dass der Umzug deutlich entspannter läuft. Es beginnt bei der Auswahl des richtigen Umzugsunternehmens, der Berechnung der Umzugskisten und endet […]

Weiterlesen

Was Makler dürfen und was nicht

Die Rechtsprechung gibt den Takt vor. Auch bei Immobiliengeschäften, in die ein Makler involviert ist. Welche Kosten dürfen verlangt werden? Was ist in einem Maklervertrag verboten? Damit Sie zu einem guten Abschluss kommen, beantworten wir Ihnen diese Fragen im folgenden Beitrag. Wer haftet bei falschen Angaben im Exposé? Der Auftraggeber und der Makler können bei…

Weiterlesen

Was tun, wenn das Haus schnell verkauft werden muss?

Die COVID-19-Pandemie stellte das Leben von Katja und Björn H. auf den Kopf. Wie bei vielen, brachten die veränderten Umstände finanzielle Probleme mit sich. Die Folge: Sie konnten die Raten für ihr Haus nicht mehr […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Manuela Diehl

Immobilieneinkäuferin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Volkan Kirstein

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Bess Portmann

Dipl.-Ing. Innenarchitektur; Immobilienberaterin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Janni Klopf

Team Assistenz

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Joel Ebert

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de